Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines: Nachstehende Bedingungen sind allein maßgebend für den gesamten Geschäftsverkehr, und zwar auch dann, wenn der Besteller andere Bedingungen vorgeschrieben hat. Sie gelten als vom Kunden angenommen, wenn ihnen nicht sofort nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung widersprochen wird. Telefonische oder mündliche Ergänzungen bzw. Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Alle früheren Verkaufsbedingungen werden hiermit ungültig.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. An den in unseren Katalogen und Prospekten enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen sowie an Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Die Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.
3. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4. Mindermengenzuschlag: Der Wert von Kleinaufträgen steht nicht im Verhältnis zum Verwaltungs-aufwand. Es muß deshalb mit Mindermengen-zuschlägen gerechnet werden.
5. Lieferung: Angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und sind unverbindlich. Schadenersatz-ansprüche infolge verzögerter Liefertermine, hervorgerufen durch Betriebsstörungen, unvorher-gesehene Schwierigkeiten bei Rohstoff- und Betriebsmittel-beschaffung bzw. durch Fälle höherer Gewalt können nicht anerkannt werden. Ein Rücktritt von der Bestellung ist ausgeschlossen. Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers zulässig. Bei Sonderausführungen darf die Bestellmenge um bis zu 10% über- oder unterliefert werden. Berechnet wird die Liefermenge.
6. Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Bei Nichtangabe einer Versandvorschrift wird der günstigst erscheinende Transport-weg gewählt. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für dessen Rechnung.
7. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Alle verwendeten Verpackungsmittel, wie Kartons, Einwegkisten aus Sperrholz sowie übliche Holzkisten, werden nicht zurückgenommen.
8. Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Barzahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto vom Rechnungsendbetrag unter der Voraussetzung, daß alle fälligen Rechnungen beglichen sind. Mehrskontoabzüge bzw. Skontoabzüge über Termin sowie Kürzungen von Versand- und Verpackungskosten können nicht anerkannt werden. Rechnungen für erfolgte Reparaturen sind sofort netto, ohne Abzug, zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden die üblichen Bankzinsen berechnet. Diskontfähige Wechsel werden nur vorhehaltlich der Einlösung zahlungshalber angenommen. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Firmen, die uns nicht bekannt sind, wollen gute Referenzen aufgeben oder sich mit Nachnahmeversand unter Abzug von 2% Skonto einverstanden erklären. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, nachträglich andere Zahlungsbedingungen zu stellen und Sicherheiten oder vorherige Zahlung zu verlangen. Ebenso sind wir in diesem Falle befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Problemlösungen in Form von automatischen Produktions- und Prüfanlagen, bei Fertigung von Vorrichtungen, sowie Meß- und Prüfsystemen, die einen Auftragswert von EUR 5.000,00 überschreiten, gelten die nachstehenden Zahlungs-bedingungen als anerkannt: 1/3 nach Erhalt unserer Auftrags-bestätigung, 1/3 nach Zeichnungsfreigabe – vor Beginn der Fertigung, 1/3 innerhalb 30 Tagen nach erfolgter Auslieferung, netto ohne Abzug.
9. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehende Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Besteller hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wird die Ware beim Besteller gepfändet, oder beschlagnahmt, hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
10. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit der Sendung sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eintreffen der Ware anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf Nachlieferung oder Bestellung der Mängel oder Gutschrift der Ware.
Weitere Ansprüche seitens des Käufers,
z. B. Rücktritt vom Vertrag, können nicht anerkannt werden. Eventuelle Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer sind unzulässig. Handelt es sich hierbei um Teillieferungen, so können vorliegende Bestellungen nicht Anlaß zur Annulierung sein.
11. Gewährleistung: Für Lieferungen unserer Erzeugnisse übernehmen wir die gesetzliche Gewähr. Von der Garantie ausgeschlossen sind natürliche Abnützungen, Beschädigungen durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung oder durch elementare Einflüsse. Rücks endungenwerden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
12. Warenrückgabe: Grundsätzlich wird eine fest verkaufte und ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht zurückgenommen. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen gegen vorausgegangene Absprache gemacht werden. Wenn wir uns aus Gründen der Kulanz zu einer Warenrücknahme bereit erklären, werden dem Besteller 10% Verwaltungs-kosten vom Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht. Die Rücklieferung hat kostenfrei zu erfolgen. Unsere optischen Erzeugnisse müssen einzeln gut verpackt werden. Nacharbeiten, welche durch mangelhafte Verpackung oder andere Einflüsse erforderlich werden, kommen zum Selbstkostenpreis in Anrechnung. Für speziell gefertigte Instrumente, die nicht anderweitig verkauft werden können, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
13. Datenschutz: Wir weisen unsere Geschäftspartner darauf hin, daß wir ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu Geschäftszwecken verarbeiten und weitergeben.
14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wermelskirchen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, auch bei Wechselklagen, ist Wermelskirchen.
Wermelskirchen, Januar 2006